Neue Bayerische Bauordnung

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Quelle: Lokalbaukommision der Stadt München

Neue Bayerische Bauordnung 2013

Zum 01.Januar 2013 wird die Bayerische Bauordnung erneut geändert. Die Änderungen beinhalten einige Klarstellungen, weitere Erleichterungen wie zum Beispiel für den nachträglichen Einbau von Sonnenkollektoren sowie die Pflicht, künftig Rauchwarnmelder in Wohnungen zu installieren.
In einem zweiten Schritt werden die Vorschriften zum barrierefreien Bauen grundlegend neu gefasst. Künftig regelt nicht mehr die Bayerische Bauordnung die Detailvorschriften sondern die DIN Norm 18040. Die Norm wird formal als Technische Baubestimmung eingeführt und ist somit bei der Planung und Bauausführung zu beachten. Allerdings enthält die bayerische Variante einige abweichende Bestimmungen. Sie finden diese am Ende der aktuellen Liste der technischen Baubestimmungen (Fassung: Januar 2013). Für diese Neuregelung gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 01.Juli 2013, damit jetzige Planungen noch darauf abgestimmt werden können.

Neue Formulare im Baugenehmigungsverfahren und für Bauanzeigen

Zum 01.Januar 2013 werden auch neue amtlichen Formulare im Baugenehmigungsverfahren bekannt gemacht und damit verbindlich vorgeschrieben. Auch hier gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.Juni 2013, mit Ausnahme der Formulare für die Anzeige des Baubeginns oder einer Beseitigung. Diese sind ab dem 01.Januar 2013 verbindlich zu verwenden.